IG BCE Ortsgruppe  Steglitz-Zehlendorf
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Jahresbrief 2023

01. Mai 2020

Themenbrief

 

Europa aus Arbeitnehmersicht

 

April/Mai 2019

Themenbrief

 

Europa – Vereinbarungen und Realität

 

Januar/Februar 2019

Europa – Vereinbarungen, Realität und notwendige Veränderungen

Mit diesen Themen beschäftigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 17/17-Seminars* im September 2018.

 

EU-Regularien und Lobbyismus

Die fehlende europäische Verfassung erschwert es in vielen Bereichen die Arbeitnehmer*innen ausreichend zu schützen. Es gibt kein einheitliches Abeitsrecht und somit auch keine Gerichtsinstanz, die auf arbeitsrechtliche Fragen spezialisiert ist.

Lobbyisten und andere informelle Kreise haben zu viel Einfluss auf die Gestaltung des europäischen Rechtes. Die Arbeitsgruppe hat sich mit den Verflechtungen von EU-Parlament und Wirtschaft beschäftigt und sieht als Lösung nur eine EU-Verfassung, die alle Rechtsgebiete umfasst.

 

Globale Herausforderungen

In der Diskussion der Arbeitsgruppe wurden die wichtigsten Themen herausgearbeitet.

Der Klimawandel und seine Hauptursachen CO2-Ausstoss durch die Industrie, den Verkehr und die Energieerzeugung. Die Rodung der Regenwälder, die Monokulturen der Landwirtschaft und die Massentierhaltung tragen noch mehr dazu bei.

Hinzu die globale Aufrüstung, die unzureichende Besteuerung von Vermögen und die unterschiedlich gelagerten Ursachen der Flüchtlingswellen.

Lösungsansätze sieht die Arbeitsgruppe in der Durchsetzung politischer Interessen gegen Industrie und deren Lobby. In Importverboten für Tropenhölzer, der Einschränkung bei der Produktion von Biosprit. Notwendig sind auch eine gezielte Subventionspolitik und bessere Bildung in den sogenannten Entwicklungsländern.

Arbeitskosten Deutsche Lohnstückkosten bleiben seit langem zurück. (Böckler Impuls 18/2015)

Arbeitnehmer in der EU

Die Diskussionsrunden kamen sehr schnell zu dem Schwerpunkt-thema „Fehlentwicklungen bei wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung in der EU“.

Dabei spielten die unterschiedlichen Wirtschaftsräume in der EU ebenso eine Rolle wie die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen. Gemessen an der Wirtschaftskraft und dem Exportüberschuss der deutschen Wirtschaft ist Deutschland ein „Niedriglohnland“. Dieser ungleiche Wettbewerb führt zu erheblicher Kritik anderer EU-Staaten.

Mindestlohn /Untergrenzen in Europa Der deutsche Mindestlohn von 8,84 Euro entspricht nur 43 Prozent des Durchschnittslohns eines Vollzeitbeschäftigten. (Böckler Impuls 04/2017)

Soziale Lage der Arbeitnehmer*innen und ihrer Familien

Selbst beim gesetzlichen Mindestlohn besteht gegenüber anderen EU-Staaten immer noch ein erheblicher Nachholbedarf.

Die Teilnehmenden des 17/17-Seminars forderten:

Gleiche Löhne für gleiche Arbeit, mehr Kontrollen gegen die Ausbeutung osteuropäischer Arbeitnehmer, ein schärferes Entsendegesetz sowie Maßnahmen gegen Armut von Kindern und im Alter.

W

Wirtschaftliche Entwicklung

 

Gegen das Ungleichgewicht sollten deutsche Löhne stärker im Rahmen des Verteilungsspielraums steigen. Dies führt zu höheren Konsumausgaben und vermehrten Importen. Auch der Staat soll mehr in die Infrastruktur oder Bildung investieren. Dies stärkt die Binnenwirtschaft und hilft, die einseitige Ausrichtung auf die Exportwirtschaft auszugleichen.

 

Fazit

Für mehr Gerechtigkeit in Europa braucht es sozialere Grundlagen. Die Wahl am 26. Mai 2019 zum Europaparlament eröffnet Chancen dafür.

Themenbrief

 

Europa/Afrika

 

Juni/Juli 2018

Afrika
Hoffnung oder Alptraum?

Partner oder Objekt?

 

mit diesen Fragen beschäftigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 17/17-Seminars* im April 2018.

 

Um zu verstehen, welchen positiven Einfluss wir in Deutschland und der EU auf die Entwicklung in Afrika nehmen könnten, haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Beginn des Seminars mit nachfolgenden Themen beschäftigt.

  • Historische und kulturelle Entwicklung

  • Folgen ausländischer Wirtschaftspolitik privatwirtschaftlich und auch staatlich

  • Aufwand und Nutzen von Entwicklungshilfe

  • Rahmenbedingungen für eine Beseitigung von Fluchtursachen

 

Wir wollten keine Patentlösungen erarbeiten, aber ein besseres Verständnis für die Zusammenhänge bekommen und Ansatzpunkte für nachhaltige Verbesserungen ausfindig machen:

 

  • Exporte aus der EU

  • Ausbeutung der Bodenschätze

  • Lebensbedingungen

  • Freihandelsabkommen und Handelsabkommen

  • Landraub

  • Entwicklungshilfe pro und contra

  • Schäden durch Weltbank und IWF

  • Bedingungen zur Beseitigung von Fluchtursachen

Beispiele für Perspektiven der

künftigen Zusammenarbeit

von Afrika und Europa

 

- Die kleinbäuerliche Nahrungsmittelproduktion in Afrika muss geschützt werden können. Sie schafft Arbeit und Einkommen für viele Menschen. Dabei helfen Importzölle, wie sie z.B. für die Schweiz gelten.

- Afrika braucht Schutz vor Ausbeutung der Ressourcen. z.B. darf die Nutzung von Trinkwasserressourcen nicht den Profitinteressen ausländischer Großkonzerne überlassen werden und der fabrikmäßige, subventionierte EU-Fischfang vor Afrikas Küsten muss eingestellt werden.

- Die Nutzung der Bodenschätze soll der wirtschaftlichen Entwicklung in Afrika dienen. Durch das Schaffen von Wertschöpfungsketten soll die Veredlung der Rohstoffe in Afrika erfolgen. Damit werden Jobs, Einkommen und Binnennachfrage erzeugt, die der wirtschaftlichen Entwicklung dienen.

- Bei der Herstellung von Konsumgütern für den europäischen Markt z.B. Blumen und Schuhe sollen die ausländischen Inverstoren Mindestlöhne bezahlen, von denen die Arbeiter ihre Familien ernähren können.

- Entwicklungs-Zusammenarbeit (-Hilfe), Weltbank, IWF müssen sich an den Bedürfnissen der afrikanischen Bevölkerung und nicht der Konzerne der Industrieländer orientieren:

Zum Beispiel ist Zugang zu Bildung (vor Ort oder durch Stipendien), der Auf- und Ausbau von dezentraler Energieversorgung und die Veredlung von Rohstoffen in Afrika zu fördern.

- Freihandelsabkommen müssen der afrikanischen Wirtschaft Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Dazu braucht es freien Marktzugang für afrikanische Produkte in Europa und den Schutz vor Importen aus Europa durch Zölle bis die Afrikaner konkurrenzfähig sind.

 

Mit diesen im Seminar erarbeiteten Forderungen und Zielen werden die Ortsgruppen in der Zukunft weiterarbeiten.

Dazu gehören die Informationen in Versammlungen und in der Öffentlichkeit.

Die Formulierung von Anträgen an die Einzelgewerkschaften, DGB und den EGB und damit die Forderung einer neuen Afrikapolitik in Europa.

 

*Das 17/17-Seminar ist eine Veranstaltung der Ortsgruppen Fritzberg, Reinickendorf ,Steglitz- Zehlendorf und Neukölln

Sie findet mehrfach im Jahr von Freitag 17:00 Uhr bis Samstag 17:00 Uhr im IG BCE Bildungszentrum Kagel statt.

HINWEIS: Sämtliche in den Berichten verwendete Fotos sind Eigenaufnahmen der Ortsgruppe.

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