IG BCE Ortsgruppe  Steglitz-Zehlendorf
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Kindergeld, Mindestlohn, Soli

Was ändert sich 2021?

Neuerungen für Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger

2021 gibt es viele Änderungen, die ArbeitnehmerInnen, Versicherte und LeistungsempfängerInnen betreffen und mehr Geld im Portemonnaie bedeuten: der gesetzliche Mindestlohn steigt, ebenso beispielsweise die Regelsätze bei ALG II und das Kindergeld. Der Soli fällt für viele weg. Ein Überblick über die zahlreichen Neuerungen von A bis Z und was Sie jetzt wissen und beachten sollten.


 

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 2021 digital

Wer erkrankt, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse vorgelegen. Mit dem Papierweg ist ab 2021 Schluss - der Arzt schickt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit online bei der Krankenkasse abrufen. Zusätzlich soll es zunächst noch eine analoge Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben.

Arbeitszeitverkürzungen in Beschäftigungssicherungstarifverträgen

Erfolgt eine Arbeitszeitverkürzung in einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung wirkt sich diese nicht negativ auf das Arbeitslosengeld aus, wenn es trotz der Vereinbarung zu Arbeitslosigkeit kommt. Die/der Arbeitsuchende erhält dann also nicht weniger Arbeitslosengeld.

Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2021

Die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung (West) liegt ab 1. Januar 2021 bei 7.100 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 6.700 Euro pro Monat. Außerdem ändern sich weitere Rechengrößen in der Sozialversicherung:

Quelle: DGB

Einkommenssteuer: höherer Grundfreibetrag 2021

Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Für Paare gelten die doppelten Werte. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57919 Euro. Alleinerziehende dürfen 2021 höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen. Der Grundfreibetrag wird jedem Steuerpflichtigen gewährt, auch wenn das Einkommen darüber liegt.

Elektronische Patientenakte

Ab dem 1. Januar 2021 sollen allen Versicherten elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt und nur für einzelne Dokumente kommen erst 2022.

Grundrente ab 2021

RentnerInnen mit kleiner Rente bekommen einen Aufschlag ab Januar 2021. Es profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit haben. Ihre Lebensleistung soll damit besser anerkannt werden. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Mehr Informationen bietet der DGB, die Rentenkommission und die Deutsche Rentenversicherung.

 

Grundsicherung steigt

Die Hartz-IV-Regelsätze steigen 2021. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat - 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf 283 Euro. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren bekommen monatlich 309 Euro, also einen Euro mehr. Mehr Informationen bietet die Bundesregierung.

Außerdem neu: Ein Mehrbedarf für Schulbücher soll ins Gesetz aufgenommen werden.

Homeoffice-Pauschale neu

Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen - maximal 600 Euro. Auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Mehr Informationen bietet die Bundesregierung.

 

Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag, Kindesunterhalt erhöhen sich 2021

Im Jahr 2021 bekommen Familien eine Erhöhung des monatlichen Kindergelds um 15 Euro. Die Beträge sind künftig:

219 Euro Kindergeld für die ersten beiden Kinder

225 Euro Kindergeld für das dritte Kind

250 Euro Kindergeld für das vierte Kind

Außerdem erhöht sich der Kinderfreibetrag der Eltern auf insgesamt 8388 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2020 insgesamt 4008 Euro. Wegen der Corona-Krise bleibt dies auch 2021 so.

Familien mit geringem Einkommen können 2021 deutlich mehr Kinderzuschlag erhalten. Der Maximalbetrag wird zum 1. Januar auf 205 Euro im Monat erhöht. Einen Kinderzuschlag erhalten Eltern mit niedrigem Einkommen, das nur knapp über dem Hartz-IV-Niveau liegt. Die Leistung gibt es zusätzlich zum Kindergeld.

Zum ersten Januar 2021 steigt der Kindesunterhalt, die monatlichen Unterhaltssätze für Kinder in einem getrennt lebenden Haushalt. Der Satz für Kinder unter 6 Jahren wird auf 393 Euro angehoben. Für Kinder zwischen sechs und 11 Jahren steigt der Mindestanspruch auf 451 Euro. Kinder ab 12 bis siebzehn Jahre haben ab 2021 einen monatlichen Anspruch von 528 Euro. Die Sätze für höhere Einkommensgruppen werden darauf aufbauend in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt.

Krankenkassenwechsel 2021 vereinfacht

Ab 2021 gibt es Neuerungen im Kassenwahlrecht: Die Kündigung entfällt. Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, stellt einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Um die Kündigung bei der alten Krankenkasse kümmert sich dann die neue. Die Bindungsfrist an die Krankenkasse verringert sich von 18 auf 12 Monate. Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln - ohne Kündigung bei der vorherigen Krankenkasse und ohne Einhaltung der Bindungsfrist.

Kurzarbeitergeld: Regelungen 2021

Auch 2021 bekommen Beschäftigte, die länger als drei Monate in Kurzarbeit sind, ein erhöhtes Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld wird auch weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 Prozent des Nettolohns , auf 70 Prozent erhöht und für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des vorherigen Nettolohns geben. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs als Nebenverdienst bei Kurzarbeit bis 450 Euro bleiben zudem bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei.

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bleiben lohnsteuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.

Ab dem 1. Januar 2021 gilt befristet bis 31. Juli 2023 bei Kurzarbeit: Betrieben kann für Beschäftigte, die in Kurzarbeit sind und sich gleichzeitig qualifizieren, die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge abzüglich des Beitrages zur Arbeitsförderung erstattet werden.

 

Mindestausbildungsvergütung steigt

Azubis erhalten seit 2020 eine Mindestausbildungsvergütung. Diese Mindestvergütung ist verpflichtend, d.h. eine Vergütung unterhalb der Mindestgrenze darf nicht mehr gezahlt werden. Sie wird bis 2023 in mehreren Stufen eingeführt und steigt ab Januar 2021 auf 550 Euro

 

Mindestlohn steigt 2021

Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Januar 2021 von 9,35 Euro brutto pro Stunde auf 9,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 folgen 9,60 Euro. Bis 2022 soll der Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben werden.

 

Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie

Ab dem 1. Januar 2021 steigt die Pendlerpauschale. Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz bleibt es bei den bekannten 30 Cent. Ab dem 21. Kilometer können 35 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Neu ist ab 2021 zudem, dass auch ArbeitnehmerInnen profitieren, die gar keine Lohn- beziehungsweise Einkommensteuern bezahlen. Sie können eine sogenannte Mobilitätsprämie beim Finanzamt beantragen.

Menschen mit Behinderungen können ab 2021 bei der Steuererklärung höhere Pauschbeträge geltend machen.

Konkret gilt bei einem Grad der Behinderung von 50 künftig eine Pauschale von 1140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2840 Euro. Neu ist auch, dass die Pauschbeträge zukünftig dynamisiert, also der allgemeinen Steigerungsrate angepasst werden.

Selbstständige bekommen Freibetrag für Altersvorsorge

Selbständige erhalten einen Freibetrag für die Altersvorsorge von 8000 Euro im Jahr. Der Freibetrag ist schon zum Oktober 2020 eingeführt worden, ist aber bisher kaum bekannt.

Solidaritätszuschlag entfällt größtenteils

Für etwa 90 Prozent der aktuell zahlenden BürgerInnen entfällt der Solidaritätszuschlag ab Januar 2021 komplett. Für weitere rund 6,5 Prozent sinkt er zumindest.

Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61717 Euro jährlich wird zukünftig kein „Soli“ mehr fällig. Für Paare gelten jeweils die doppelten Beträge.

 

Werkverträge in der Fleischwirtschaft verboten

Das von den Gewerkschaften seit Jahrzehnten geforderte Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie kommt ab dem 1. Januar 2021. Auch die Leiharbeit wird ab dem 1. April 2021 weitgehend verboten. Ausnahmen werden reguliert und LeiharbeitnehmerInnen müssen zusätzlich beim Zoll angemeldet werden.

Mehr Informationen gibt es auf den Internetseiten der IG BCE und des DGB.

 

Quelle: DGB-Aktuell

Geschäftsbericht 2016 bis 2020 der IG BCE Ortsgruppe Berlin Steglitz-Zehlendorf

 

 

Veränderungen im Vorstand/der Revision

Am 12. April 2016 sind die Vorstandsmitglieder und die Revision neu gewählt worden.

Trotz intensiver Suche konnte das Mandat der Jugend nicht besetzt werden.

 

Gewählt wurden:

Joachim Elsholz zum Vorsitzenden,

Dirk Jonitza zum stellevertretenden Vorsitzenden.

Kassiererin wurde Irmgard Wingefeld,

Bildungsobmann wird Jürgen Wingefeld,

Schriftführerin wird Beate Kosub,

als weitere 5 Beisitzer werden Berit Verhoeven, Michael Gercken, Michael Hädrich, Dieter Riedel und Kolja Voigt gewählt.

 

Revisoren der Ortsgruppen wurden:

Martina Lück, Wolfgang Repenthin und Rainer Hasselmann.

 

Dieter Riedel hat aus gesundheitlichen Gründen sein Mandat zum Ende des Jahres 2018 zurückgegeben.

Für immer Abschied nehmen mussten wir,

im Oktober 2018 von Rainer Hasselmann und im Februar 2019 von Beate Kosub.

 

4 interessante Jahre gewerkschaftlicher Ortsgruppenarbeit

 

Der im Jahr 2016 gewählte Ortsgruppenvorstand hat in den jährlichen Mitgliederversammlungen über seine Aktivitäten intensiv berichtet.

Für den schriftlichen Geschäftsbericht fassen wir die Schwerpunkte der 4 Jahre zusammen

und fügen die Präsentationen 2016 bis 2019 an.

 

Im gesamten Berichtszeitraum hat der Vorstand 40 Sitzungen durchgeführt. Dabei hat er sich mit den Planungen von Mitgliederversammlungen, Thementagen und -abenden, Ehrungsveranstaltungen, Demonstrationen, Jahres- und Themenbriefen und vielen Aktivitäten und deren Auswertungen beschäftigt.

In den Sitzungen wurden aktuelle politische und gewerkschaftspolitische Themen besprochen.

Dazu kamen Berichte aus der Arbeit unserer Hauptverwaltung und unseres Bezirkes.

 

Wir sind „VOR ORT“

 

Gewerkschaftsarbeit findet bei der IG BCE auf 4 Ebenen statt.

Für die bundesweite Arbeit ist unsere Hauptverwaltung in Hannover zuständig.

Die Landesbezirke wirken auf der Ebene eines oder mehrere Bundesländer und die Bezirke sind gewerkschaftlicher Repräsentant

und erste Adresse für Mitglieder, Betriebsräte, Jugend- und Ausbildungsvertretungen und für gewerkschaftliche Vertrauensleute und die Ortsgruppen der IG BCE.

Die Ortsgruppen, so auch unsere Ortsgruppe Steglitz-Zehlendorf, sind wie die gewerkschaftlichen Vertrauenskörper die Basis gewerkschaftlicher Arbeit.

 

Ortsgruppenarbeit versteht sich als wichtige Ergänzung der Vertrauensleutearbeit.

Viele unserer Mitglieder sind in Betrieben beschäftigt, die keine gewerkschaftlichen Strukturen, oft nicht einmal Betriebsräte haben.

Dazu kommen Mitglieder, die nicht in Beschäftigung sind.

Für diese Mitglieder wollen wir da sein, Unterstützung bieten, regionale Themen aufgreifen und Klammer für gewerkschaftliche Arbeit sein.

Wir denken, dies ist uns in den 12 Jahren Ortsgruppenarbeit gelungen.

Wir sind erster Ansprechpartner, wenn es um gewerkschaftliche Fragen geht.

Wir beantworten Fragen, informieren über Aktionen, sind erster Ratgeber bei Fragen von Adressänderung bis Zeugnisbewertung.

 

Gewerkschaftliche Stärke und Zusammengehörigkeit

 

Die Ortsgruppen im Bezirk Berlin-Mark Brandenburg treffen sich mehrfach im Jahr, um über gemeinsame Projekte zu beraten. Die Gewerkschaftsjugend hat in den letzten Jahren den Kontakt zu den Ortsgruppen intensiviert und erste Veranstaltungen, die zusammen mit Ortsgruppen stattgefunden haben, zeigen – Ortsgruppenarbeit ist auch etwas für die Jugend!

Leider ist es bisher nicht gelungen für unsere Vorstandsarbeit eine Vertretung der Jugend zu gewinnen.

Vier Berliner Ortsgruppen arbeiten bei der Durchführung von Veranstaltungen eng zusammen.

So konnten viele zusätzliche Angebote für die Mitglieder und verstärk

t die Jugendlichen angeboten werden.

 

Sichtbare Stärke einer Gewerkschaft zeigt sich auch in der Mitgliederzahl

 

Dazu ein wenig Statistik

Die Ortsgruppe Steglitz-Zehlendorf gibt es seit Herbst 2007, also bereits seit 12 Jahren.

Aktuell gehören 417 Kolleginnen und Kollegen, davon 271 Betriebstätige, darunter 14 Azubis aus 65 Betrieben, 100 Rentner*innen, 36 Mitglieder ohne Beschäftigung oder arbeitslos und 10 Studierende oder Schüler*innen, zur Ortsgruppe.

179 Kolleginnen und 238 Kollegen wohnen im Bezirk und gehören so zur Ortsgruppe.

Das jüngste Mitglied ist 19 und das älteste Mitglied 95 Jahre.

Das Durchschnittalter beträgt 54,76 Jahre und der Durchschnittsbeitrag beträgt 20,11 Euro.

 

Themenabende vermitteln und verbinden

 

Insgesamt wurden in den 4 Jahren 7 Themenabende zu sehr unterschiedlichen Themen durchgeführt. Die Geschichte der Mitbestimmung, die Industriegeschichte im Zehlendorf und in Steglitz, der Besuch der Ausstellung „Abgesägt“, das Baudenkmal „Bundesschule Bernau“, die Gewerkschaftsarbeit im Bezirk und der Umgang mit dem ehemaligen Kriegsgefangenenlager Lichterfelde waren die Themen. 166 Kolleginnen und Kollegen haben an unseren Themenabenden teilgenommen.

 

Thementage – waren sehr gefragt

 

Die Einwanderungsstadt Berlin vom Schiff betrachtet, eine Tour auf den Spuren der Industriearchitektur im Bezirk, der Besuch der Ausstellung im Haus der Wannseekonferenz, die Fahrt nach Rummelsburg mit der Kraftwerksbesichtigung und der Besuch von KPM und Goerzwerk waren Höhepunkte im Berichtszeitraum Die 7 Thementage fanden mit insgesamt 142 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt.

 

Ein neuer Baustein „17/17-Seminare“

 

Die Ortsgruppen Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg, Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf haben sich zusammengetan, um den Mitgliedern aus ihren Ortsgruppen ein Seminarangebot zu unterbreiten.

Von Freitag 17:00 Uhr bis Samstag 17:00 Uhr fanden insgesamt 7 Seminare im Bildungszentrum Kagel der IG BCE statt. Interesse fanden die Themen Rente und die Zukunft der Rente, der Freihandel und seine Abkommen, der Umgang mit Europa bei gut 150 Teilnehmenden, davon 44 aus unserer Ortsgruppe.

 

Das Europaparlament zum Anfassen

 

2019 machten sich 24 Kolleginnen und Kollegen aus den 4 Ortsgruppen „auf den Weg nach Europa“. Unter ihnen auch mehrere Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Bezirk.

Höhepunkt der Reise war das Zusammentreffen mit Gaby Bischoff. Die Gewerkschafterin ist als Berliner Spitzenkandidatin der SPD nach den Wahlen 2019 ins EU-Parlament

eingezogen. 7 Steglitz-Zehlendorfer waren dabei.

 

Regelmäßige Mitgliederversammlungen

In unseren jährlichen Mitgliederversammlungen haben wir immer ausführlich über unsere Veranstaltungen des Vorjahrs berichtet, haben über unsere Finanzlage und über den Umgang mit den finanziellen Mitteln informiert. Zusätzlich gab es eine Versammlung zum Thema „Zukunft der Rente“. Die Teilnehmerzahlen bei unseren Mitgliederversammlungen liegt bei 20-25 Personen.

 

Ehrungen unserer langjährigen Mitglieder

 

Auf unseren jährlichen Ehrungsveranstaltungen haben wir eine schöne Aufgabe. Wir können uns bei Kolleginnen und Kollegen bedanken, die 25, 40, 50, 60, 70 und sogar 75 Jahr der Gewerkschaftsbewegung angehören.

Die Veranstaltungen fanden im Spätherbst statt. Geehrt wurden insgesamt im Berichtszeitraum 81 Kolleginnen und Kollegen. Da nicht alle zu Ehrenden an den Veranstaltungen im Restaurant Englers oder im Restaurant Mühlengarten teilnehmen konnten, gab es Besuche bei weiteren Geehrten. Einige Kolleginnen und Kollegen konnten nur per Post erreicht werden, um zu ihren Ehrungsunterlagen zu kommen.

Schriftlich bedankt haben wir uns darüber hinaus auch bei Mitgliedern, die 10- oder 20-jähriges Jubiläum feiern konnten.

 

OG Steglitz-Zehlendorf am 1. Mai

 

In Zusammenarbeit mit unserem Bezirk und dem DGB in Berlin riefen wir die Mitglieder unserer Ortsgruppe zur Beteiligung an der jährlichen Maidemonstration und zur Teilnahme am anschließenden Maifest auf.

Mit jedem Jahr vergrößerte sich die Teilnehmerzahl aus unserer und weiteren Berliner Ortsgruppen. Zusammen mit den Aktiven aus Betrieben können wir nun wieder von einen

IG BCE Block im Demonstrationszug des DGB Berlin sprechen.

 

Stolpersteine sollen sichtbar bleiben

 

Wir beteiligten sich an mehreren Stolperstein-Putzaktionen und waren auch bei der Verlegung von Stolpersteinen dabei. Einer der neu verlegten Stolpersteine war von Mitgliedern unserer Ortsgruppe gespendet worden.

 

 

Wir unterstützen Aktionen vor Betrieben und in der Öffentlichkeit

 

Den Kampf um ihre Arbeitsplätze führten die Kolleginnen und Kollegen der Firmen Biochrom und Haupt. Die Ortsgruppe war bei allen 4 Demonstrationen vor den Werkstoren mit Transparenten und Fahnen dabei.

Zusammen mit Kolleginnen und Kollegen anderer Ortsgruppen nahmen wir an Demonstrationen zu den Themen „TTIP, Gesicht zeigen gegen Rechts und „#unteilbar“, teil.

 

Wir gaben den Veranstaltungen des DGB im Bezirk die erforderliche Stärke.

 

2 Mai-Empfänge für die bezirkliche Politik, mehrere Infostandaktionen in der Schlossstraße und am Teltower Damm und eine Vielzahl von Verteilaktionen vor S-Bahnhöfen wurden entscheidend von Kolleginnen und Kollegen unserer Ortsgruppe getragen.

 

Post von Deiner IG BCE!

 

Themen- und Jahresbriefe mit gewerkschaftlichen Themen gehören seit Beginn unserer Ortsgruppenarbeit zu den regelmäßigen Informationen, die unsere Mitglieder erreichen.

Die Post macht es uns dabei nicht gerade leicht. Mehrfach wurden im Berichtszeitraum die Versandregelungen verändert. Für uns erhöhte jede Veränderung Aufwand und Kosten.

Ab Januar 2020 gibt es für uns nun keinerlei Vergünstigungen beim Postversand mehr.

Deshalb werden wir weiterhin an der Erweiterung unseres Mail-Verteilers arbeiten. Im Berichtzeitraum ist es gelungen die Hälfte der Mitglieder für den Mail-Versand zu gewinnen-

 

Auftritt im Netz

 

Im Internet präsent zu sein ist uns nicht immer so richtig geglückt. Über einen längeren Zeitraum haben wir den Internetauftritt auf ein Minimum reduziert.

Nun sind wir seit Mitte 2019 wieder aktuell und arbeiten weiter an unserer Präsenz im Netz.

 

Stabile finanzielle Lage

 

Dass Gewerkschafter mit Geld umgehen können zeigt unsere Kassenlage. Wir konnten alle unsere Veranstaltungen im angemessenen Rahmen durchführen, dazu gehört meist ein kleiner Imbiss. Zu jeder Veranstaltung haben wir gesondert informiert. Wir haben alle notwendigen Anschaffungen vorgenommen, damit wir bei Demonstrationen und Veranstaltungen gut wahrgenommen werden.

Referentenhonorare und Raummieten gehörten ebenfalls zu den erforderlichen Ausgaben.

Wir haben bewusst auf ein größeres Finanzpolster verzichtet und werden auch in Zukunft mutig planen.

 

Blick in die Zukunft

 

Mit dem heutigen Tag geht die Amtszeit des Vorstandes und der Revisoren zu Ende.

Die zum 1.1.2020 geänderte Kassenführung verändert die Tätigkeit der eigenen Kassenführung und Revision.

Es ist an der Zeit Dank zu sagen für vier Jahre intensive, ehrenamtliche und unentgeltliche Mitarbeit.

Ich freue mich, dass fast alle Vorstandsmitglieder sich wieder der Wahl stellen und die Ortsgruppe weitere Jahre unterstützen wollen.

Die im folgenden aufgeführten „23 Fragen und Antworten“ geben den Informations-/ und Wissenstand vom 21. März 2020 wieder!

Aktuelle Informationen sind unter:

https://www.dgb.de/

und

https://igbce.de/igbce

abrufbar.

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